Räuberische Aktionäre bzw. missbräuchliche Aktionärsklagen ¿ Evidenz und Handlungsbedarf

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, Philipps-Universität Marburg (Lehrstuhl für allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsprüfung), Veranstaltung: Seminar zur Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Vielfach wird auf die Erforderlichkeit wirksamer Aktionärsschutzrechte im Hinblick auf Kapitalmarkteffizienz hingewiesen. Dabei stellt sich stets die Frage, inwiefern Aktionäre diesen Schutz tatsächlich wahrnehmen. Zudem lässt sich in der Vergangenheit die missbräuchliche Ausnutzung der vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtsschutzinstrumente verzeichnen. In diesem Zusammenhang fiel vermehrt der Begriff des räuberischen Aktionärs, der vor allem mit dem Mittel der Anfechtungsklage Gesellschaften in höchstem Maße schädigte. Bei Betrachtung dieser Tatsache könnte der Verdacht aufkommen, Aktionärsrechte seien entbehrlich, da sie nicht ihren eigentlichen Zweck erfüllen. Ziel dieser Arbeit wird sein, die Notwendigkeit von Aktionärsrechten aufzuzeigen und Mittel vorzustellen, die die Eindämmung missbräuchlicher Aktionärsklagen vorantreiben. Zunächst soll auf das Phänomen missbräuchlicher Aktionärsklagen näher eingegangen werden. Dazu sollen die wesentlichen Aktionärsrechte vorgestellt werden (Kapitel 2.1). Danach wird ein kurzer Überblick über missbräuchliche Klagen in der aktienrechtlichen Geschichte gegeben, wobei auf die Problematik der Entstehung eines regelrechten Klagegewerbes eingegangen wird (Kapitel 2.2). Nachdem die Evidenz räuberischer Aktionäre belegt worden ist, soll mit Hilfe einer ökonomischen Analyse die Notwendigkeit aktienrechtlichen Aktionärsschutzes aufgezeigt werden. Zudem wird das Anfechtungsrecht auf mögliche Schwächen hin untersucht (Kapitel 2.3). Im dritten Teil dieser Arbeit werden die Bemühungen und Mittel des Gesetzgebers missbräuchliche Aktionärsklagen einzudämmen beschrieben und die hierzu vertretenen Meinungen aus Wissenschaft und Praxis vorgestellt (Kapitel 3). Abschließend wird ein Fazit gezogen und die Meinung des Autors zum bestehenden Handlungsbedarf dargestellt (Kapitel 4).