Ratgeber für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Autor: | Freudenberger, Claudia Jox, Rolf |
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EAN: | 9783846212097 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 250 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 31.10.2025 |
Untertitel: | Erläuterungen, Checklisten, Muster, andere Hilfen |
Schlagworte: | Privatrecht Zivilgesetz Zivilrecht |
44,00 €*
Dieses Produkt erscheint am 31. Oktober 2025
Rund 1,3 Millionen Deutsche können ihre persönlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistiger Behinderung nicht selbst regeln. Oft werden dann Menschen aus dem nahen Umfeld, Familienangehörige oder Lebenspartner als ehrenamtliche Betreuerin oder Beteuer bestellt oder agieren als Bevollmächtigte für die betroffenen Personen. Je nach dem Grund der Betreuung (z.B. Demenz, geistige oder psychische Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen) unterscheidet sich der Unterstützungsbedarf der zu betreuenden Angehörigen. Für Sie als rechtliche Vertretung der betroffenen Person stellen sich viele Fragen: Was genau sind meine Aufgaben, was sind meine Pflichten und Rechte als Betreuer:in oder Bevollmächtigte:r? Welche rechtlichen Vorschriften sind zu beachten? Wie kann dem betreuten Menschen am besten geholfen werden? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Wie kann die Unterstützung organisiert werden? Wo liegen die Grenzen ehrenamtlichen Engagements, wie kann Überforderung vermieden werden? Wo finde ich praktische Hilfe? Dieser Leitfaden bietet ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, aber auch Bevollmächtigten eine verständliche und umsetzbare Erläuterung der rechtlichen und praktischen Grundlagen. Er bietet damit eine wertvolle Unterstützung bei der Bewältigung der vielfältgen Aufgaben. Die praxiserfahrenen Autoren geben Ihnen, geordnet nach Themen und Fallgruppen, zahlreiche Erläuterungen, praktische Arbeitshilfen, Hinweise und Tipps an die Hand. Viele Musterbeispiele, Checklisten sowie ein Glossar sind enthalten. Berücksichtigt ist die Rechtslage nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (1.1.2023).