Rationale Gesetzgebung

Gesetze müssen rational sein - so eine häufig erhobene Forderung. Gleichzeitig sind die Mängel an Gesetzen vielfältig, ihre Irrationalität wird oft beklagt. Doch was macht ein rationales Gesetz aus? Rationalität ist kein genuin juristischer Begriff, jede Disziplin kennt einen anderen Rationalitätsbegriff. Anliegen dieser Arbeit ist es, die außerjuridischen Rationalitätskonzepte so aufzubereiten, dass sie in rechtswissenschaftlichen Kategorien verwertbar und hinsichtlich ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung überprüfbar werden. Außerjuridisch lautet die Frage: Welchen Sinngehalt entfaltet die Rationalität in Abhängigkeit ihres disziplinspezifischen Ursprungs in Bezug auf Gesetzgebung? Rechtstheoretisch kann auf dieser Grundlage jedes Rationalitätspostulat individuell auf einen normativen Aussagewert für Gesetzgebung untersucht werden. Welche Überschneidungen, welche Widersprüche lassen sich daraus für rationale Gesetze ermitteln? Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage: Finden diese außerjuridischen Rationalitätsattribute normativ in der Verfassung Verankerung? Der komplementäre und aufeinander aufbauende Ansatz soll eine konstruktive Zusammenarbeit der Wissenschaftsdisziplinen ermöglichen. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis 2018 der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. ausgezeichnet.

Geboren 1978; 2007 Promotion in Jura (LMU München); 2013 Promotion in Volkwirtschaftslehre (Erfurt); seit 2014 Gwilym Gibbon Fellow am Nuffield College (Oxford University); 2017 Habilitation (Bonn); seit 2017 Leiter des wirtschaftspolitischen Grundsatzreferates im Bundeswirtschaftsministerium (Berlin).

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