Raumordnungsgesetz - ROG

Das Raumordnungsgesetz (ROG) regelt die Gesamtplanung auf höchster Ebene und trifft insoweit Vorgaben für die Bauleitplanung und die einzelnen Fachplanungen. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten, Infrastrukturvorhaben und Windkraftanlagen gewinnt das Raumordnungsrecht weiter an Bedeutung. Durch das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften wurde das Raumordnungsgesetz grundlegend novelliert: obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Prüfung von Projektalternativen bereits im Raumordnungsverfahren Umsetzung der europäischen Richtlinie zur maritimen Raumplanung (2014/89/EU) länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz Beachtung von in Raumordnungsplänen festgelegten Zielen der Raumordnung auch bei bergrechtlichen Vorhaben Der neue NomosKommentar zum ROG nimmt die Gesetzesänderung zum Anlass, das neue Raumordnungsgesetz minutiös zu erläutern: Ergänzendes und abweichendes Landesrecht wird jeweils mit kommentiert. Zahlreiche Querverweise, um das Zusammenspiel der Normen auf Bundes- und Landesebene zu erkennen. Detailgenaue Aufarbeitung sämtlicher Einzelaspekte des materiellen Raumordnungsrechts einschließlich verfahrens- und prozessrechtlicher Fragen. Das erfahrene Autorenteam bündelt die Kompetenz aus behördlicher Praxis, richterlicher Entscheidungsfindung und universitärer Forschung: VRiVG Prof. Dr. Andreas Dietz, Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M., Prof. Dr. Kurt Faßbender, Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, Prof. Dr. Susan Grotefels, Prof. Dr. Gerd Hager, Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Dr. Boas Kümper, Dr. Tom Pleiner, Prof. Dr. Stefanie Schiedermair, PD Dr. Mathias Schubert