Rechnungslegung und Unsicherheit.

Eine der Aufgaben der Betriebswirtschaftslehre stellt das Bereitstellen von Entscheidungsgrundlagen für in und über Unternehmungen zu treffende Entscheidungen dar. Da Entscheidungen nur für die Zukunft getroffen werden können, müssen sie auf Zukunftsdaten - welcher Qualität auch immer - basieren. Zukunftsdaten sind ihrer Natur nach unsicher; als sicher können sie nur in seltenen Ausnahmsfällen angesehen werden. Bei der Konzeption betriebswirtschaftlicher Entscheidungsgrundlagen muß daher auf die Unsicherheit Rücksicht genommen werden. Im Gegensatz zu Entscheidungstheorie und Planungsrechnung ist das klassische betriebswirtschaftliche Rechnungswesen von diesen Überlegungen bisher weitgehend unberührt geblieben. Dies gilt vor allem für die Rechnungslegung (Buchhaltung und Jahresabschluß), obwohl dieser als umfassendes Dokumentations- und Kontrollinstrument im Rahmen von Informationssystemen in und über Unternehmungen zentrale Bedeutung zukommt. Umso unbefriedigender muß der Umstand empfunden werden, daß die Rechnungslegung - gleichsam wider besseres Wissen - in aller Regel von einwertigen Erwartungen ausgeht. Die Unsicherheit wird nur indirekt und intransparent durch die Anwendung des Vorsichtsprinzips berücksichtigt und im übrigen in einige wenige Bilanzpositionen - vor allem Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen - »abgeschoben«; alle anderen Positionen werden als sicher behandelt. Die Literatur zur Risikolage der Unternehmung nimmt, von einzelnen Bemerkungen abgesehen, entweder auf die Rechnungslegung nicht unmittelbar Bezug oder betrachtet die Beziehung zwischen Risiken und Rechnungslegung ausschließlich in der Richtung von der Rechnungslegung zu den Risiken, d. h. sieht die Rechnungslegung als einender Ausgangspunkte für die Risikoanalyse. Die vorliegende Arbeit setzt es sich daher zum Ziel, Vorschläge für eine systematische Berücksichtigung der Unsicherheit in der Rechnungslegung zu entwickeln. Dies erfolgt im Rahmen einer - auf einer Arbeit »Ijiris« basierenden - Erweiterung des Buchhaltungssystems, wobei die zusätzlich zu erstellenden Rechnungen mit der derzeit üblichen Buchhaltung einschließlich des Jahresabschlusses ein geschlossenes, integriertes Ganzes bilden.

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