Recht und Religion.

Irritation und Irritierbarkeit sozialer Systeme berühren eine offene Flanke der Luhmannschen Systemtheorie. Es fehlt an Untersuchungen, die sich der Herausforderung stellen, detailliert zu beschreiben, wie Irritationen in gekoppelten Funktionssystemen verarbeitet werden. Beschränkt man sich dabei nicht allein auf strukturell gekoppelte Funktionssysteme, sondern richtet den Blick auch auf operativ gekoppelte Funktionssysteme, so heißt dies aus der Perspektive einer soziologischen Theorie des Rechts nicht zuletzt auch »Recht und Religion«. Deshalb wird versucht, in einem zeitlichen Längsschnitt (Gregorianische Revolution, Konfessionsstreit, Religiöse Pluralität) und einem thematischen Querschnitt (Eherecht, Strafrecht, Arbeitsrecht) zu beschreiben, wie Irritationen in den gekoppelten Funktionssystemen von Recht und Religion, speziell von staatlichem und kirchlichem Recht, verarbeitet werden. Differenz erweist sich dabei als maßgeblicher gesellschaftlicher Treiber der Ko-Evolution von staatlichem und kirchlichem Recht.

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