Rechte des geistigen Eigentums und Menschenrechte

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwiefern bei der verstärkten Ökonomisierung der Rechte des geistigen Eigentums die menschenrechtliche Dimension geistigen Eigentums noch genügend Beachtung findet. In dieser Arbeit soll zunächst anhand einer Analyse des General Comment No. 17 des Ausschusses für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte geklärt werden, inwiefern sich Menschenrechte und Rechte geistigen Eigentums gegenseitig bedingen und beeinflussen. Im zweiten Teil dieser Arbeit soll gezeigt werden, ob das TRIPS-Abkommen mit menschenrechtlichen Grundsätzen kompatibel ist. Insbesondere wird dabei auf das Recht auf Gesundheit eingegangen, da dort das Konfliktpotential zwischen Patentrechtsinhabern und auf einen kostengünstigen Zugang zu Medikamenten angewiesene Entwicklungsländer besonders deutlich ist.