Rechtliche Aspekte der Leistungsdifferenzierung in den Kursen der Gesamtschule

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,3, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In dem dreigliedrigen Schulsystem ist der Lehrplan für alle Schüler weitgehend fixiert und verbindlich. Es wird immer noch an einem geordneten Fächerkanon festgehalten, sodass einige Fächerkombinationen, die den Individualinteressen der Schüler entsprechen könnten, nicht möglich sind. Das Kurssystem einer Gesamtschule ist in dem Punkt sehr flexibel: Es erlaubt einem Schüler eine individuelle Zusammenstellung von Kursen, bei der er pädagogisch beraten wird. Natürlich bleiben einige Fächer für alle Schüler obligatorisch, aber auch die werden auf unterschiedlichem Niveau unterrichtet (in Berlin das FEGA-System). In dieser Weise kann die Gesamtschule einem Schüler eine Ausbildung bieten, die dem Niveau des dreigliederigen Schulsystems entspricht, aber auf die jeweiligen Interessen eines Schülers eingeht und diesen auf seine spätere Laufbahn vorbereitet. Die Gefahr bei der freien Wahl der Kurse besteht in einer gewissen Willkür, sodass der Schüler das Kursniveau wählen kann, das ihm zusagt, ohne einen konsequenten Bildungsgang zu vollziehen. Es kann zu einem bewussten Ausweichen vor Leistungsanforderungen und der Selbsterprobung kommen. Die fachübergreifende Leistungsdifferenzierung im traditionellen Schulwesen wird durch eine Differenzierung Fach für Fach ersetzt. Dafür sprechen die unterschiedlichen Leistungen ein und desselben Schülers in verschiedenen Fächern. Dies führt zu einer besseren Förderung des Einzelnen. Eine Förderung, die den Individualinteressen und geistigen Möglichkeiten gerecht wird. Entsteht auf diese Weise jedoch nicht die Gefahr, einen Schüler zu erziehen, der in einigen Fächern zu sehr differenzierten Leistungen fähig ist und in anderen auf dem Niveau eines unfähigen Laien verbleibt? Diese Frage wird hier nach einem kurzen historischen Abriss über die Entstehung der Schulform, auf rechtlicher Ebene erörtert.

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