Rechtliche Aspekte der Markenpolitik
Autor: | Metten, Michael |
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EAN: | 9783638835343 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 02.11.2007 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,7, Universität zu Köln (Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Marketing und Marktforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: Marken sind Vorstellungsbilder, die Assoziationen, Emotionen und Erlebnisse in den Köpfen der Konsumenten hervorrufen. Zudem bilden sie insbesondere in unübersichtlichen Märkten Orientierungspunkte für die Verbraucher. Neben den rein sachlichen Produkteigenschaften tragen Marken in erheblichem Masse dazu bei, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu individualisieren und somit die Kaufentscheidungen der Konsumenten zu beeinflussen. Bekannte Marken stellen zudem bedeutende Vermögenswerte für die Unternehmen dar, die - wie die Beispiele BMW und McDonald¿s zeigen - sogar über die Hälfte der Marktkapitalisierung des Unternehmens ausmachen können. Im Rahmen der strategischen und operativen Markenführung gilt es daher, die Marke als immaterielles Gut und geistiges Eigentum bestmöglich zu schützen. Innerhalb Deutschlands werden die Rechte und Pflichten des Markeninhabers insbesondere durch das Markengesetz bestimmt. Das Markenrecht hat sich mit der Entwicklung und der steigenden Bedeutung des Markenartikels im modernen Marketing zu einem komplexen und umfassenden Rechtsgebiet entwickelt. Die darüber hinaus relevanten Rechtsnormen sowie die dem Markenrecht zu Grunde liegenden Markendefinitionen und Markenfunktionen werden in Abschnitt 2 vorgestellt. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Markenschutz erlangen zu können, sollten daher frühzeitig in den Prozess der Markenentwicklung einfließen. Die dazu relevanten Normen und deren rechtssystematische Abgrenzungen werden in Abschnitt 3 dargelegt. Die Grenzen des Markenschutzes - für den Markeninhaber wie für die Mitbewerber - werden durch die dem Markeninhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte bestimmt. Inwieweit markenrechtliche Ansprüche sich für den Schutz eines selektiven Vertriebssystems nutzen lassen, wird in Abschnitt 5 erläutert. Markeninhaber sind nicht nur berechtigt, ihre Markenrechte selbst in Anspruch zu nehmen, sondern auch, diese auf andere zu übertragen. Eine in der Praxis besonders relevante Nutzungsmöglichkeit stellt die Lizenzvergabe dar. Insbesondere in diesem Anwendungsbereich entwickeln die unterschiedlichen Definitionen und Regelungen des Markenrechtes sowie die dem Markenrecht zu Grunde liegende Rechtssystematik einen weitreichenden Einfluss auf die Marketingstrategie.