Rechtliche Aspekte der Spielervermittlung

Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sport - Sonstiges, Note: 1.0, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Knapp 65 Millionen Euro an Nettotransferzahlungen und Honoraren für Spielervermittler haben die deutschen Fußballklubs in der Saison 2003/04 ausgegeben (vgl. DPA 2005, 24). Die Tendenz ist durch die weitere Kommerzialisierung des Profifußball und die wachsenden Gehaltsentwicklungen der Berufssportler steigend. Profifußballer wechseln häufig den Verein und schließen in der Regel alle zwei bis drei Jahre einen neuen Arbeitsvertrag ab. Für viele Sportler stellt ein Spielervermittler/-berater die Verbindung zu potentiellen Vertragspartnern her, wobei in erster Linie die Vereine zu nennen sind, die als zukünftiger Arbeitgeber in Betracht kommen (vgl. JOHNIGK 2000, 121). Aber auch Sponsoren, PR-Maßnamen, Marketingexperten und Finanzberater spielen aufgrund der Kommerzialisierung eine größere Rolle. Spielervermittler/-berater stellen dabei für den Profifußballer nicht nur den Kontakt her, sondern führen darüber hinaus häufig die Vertragsverhandlungen selbst aus oder erfüllen eine beratende Tätigkeit. In der Vergangenheit gab es in dem Bereich lange Zeit Unklarheiten und die Frage, welche Institution dafür zuständig sein sollte. In Deutschland gibt es kein generelles Sportgesetz wie in den Ländern Spanien, Italien, Frankreich etc.. Sportrecht ist jedoch heutzutage weitestgehend Wirtschaftsrecht und folglich privatrechtlicher Natur, so dass der Spielervermittler private Arbeitsvermittlung und mit der beratenden Funktion Rechtsberatung nach den deutschen Gesetzen betreibt (HELMHOLZ 2005, 1). Des Weiteren wurden die Tätigkeiten seit 1995 von Bestimmungen des Spielervermittler-Reglements vom Weltfußballverband FIFA (Fédération Inernationale de Football Association) geregelt, wonach sich abzeichnete, dass einige Regelungen sowohl im Verhältnis zum nationalen Recht als auch europarechtlich und aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zu beanstanden waren. Dies löste eine sportpolitische Diskussion sowie Kritik aus, so dass von der FIFA am 1.03.2001 ein neu gefasstes Reglement in Kraft getreten ist (vgl. KATHMANN 2003, 110). [...]

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