Rechtliche Bedingungen für den Denkmalschutz bei Kulturgütern unter Wasser

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: 1,2, Universität Münster (Historisches Seminar, Abteilung für Ur- und Frühgeschichtliche Archäologie), Veranstaltung: Die Besiedlung der Nordseeküste seit dem Mesolitikum, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Laufe der Menschheitsgeschichte hat sich nicht nur an Land, sondern gerade auch unter Wasser eine große Menge an Fundstellen und Einzelfunden angesammelt. Jede Seefahrernation hat im Laufe der Zeit Schiffe eingebüßt, die nun als Wracks auf dem Meeresgrund liegen. Gleichermaßen gab es immer wieder Verschiebungen der Küstenlinien, bei denen manchmal neues Land nutzbar wurde, häufig aber Regionen im Zuge von Katastrophen wie Sturmfluten oder Erdbeben verloren gingen, so daß viele Spuren menschlichen Wirkens im Meer versanken. All diese gerade genannten Hinterlassenschaften werden für gewöhnlich unter Berufung auf verschiedene Abkommen zum Schutz von Kulturgut einerseits, andererseits auf das Völkerrecht (Art. 149 und Art. 303 UN/SRÜ) mit Termini wie 'kulturelles Erbe' oder 'Kulturgut' zusammengefaßt. Nach Maßgabe der UNESCO-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser von 2001 lassen sich diese Begriffe definieren als 'alle Spuren menschlicher Existenz von kulturellem, historischem oder archäologischem Charakter, die seit mindestens 100 Jahren,Definition schließt eine Auflistung an, in der im Einzelnen geklärt wird, welche Befund-und Fundarten gemeint sind.1 Ganz allgemein können dies Einzelfunde wie z. B. Steinwerkzeuge oder Knochen urzeitlicher Tiere und Menschenformen sein, wie sie in Nord-und Ostsee gelegentlich als 'Beifang' in Fischernetzen auftauchen.2 Daneben gibt es in Küstennähe, aber auch weiter in seewärts gelegenen, ehemals trockenen Regionen (z. B. Doggerland) versunkene Siedlungsreste.3 Der vom Umfang her größte Anteil entfällt dabei sicherlich auf Wracks von Schiffen, die seit Anbeginn der Seefahrt in Nord-und Ostsee untergegangen sind.4 Im Folgenden sollen zunächst die Gefahren vorgestellt werden, die für Kulturgüter unter Wasser bestehen. Anschließend wird es einen Überblick zu den Maßnahmen geben, die präventiv und im Ernstfall zum Schutz der Fundstellen ergriffen werden. Zum Schluß wird die rechtliche Situation in Bezug auf die verschiedenen Interessengruppen, Erhaltung und Sicherstellung bzw. Bergung submariner Kulturgüter umrissen. Aufgrund der Komplexität der Thematik, nicht allein deshalb, weil es keine weltweit anerkannte Gesetzgebung in dieser Angelegenheit gibt,konzentrieren wir uns hauptsächlich auf die Situation, wie sie sich in Nord-und Ostsee darstellt. Bei einigen Beispielen müssen wir zur Veranschaulichung von Sachverhalten diese Region kurzfristig verlassen.

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