Rechtliche Grenzen gefühlsbetonter Werbung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Werbung stark verändert. Sie bewegt sich von der reinen Produktpräsentation weg, hin zu einer emotionalen Werbung. Die Werbung hat an sich nicht mehr viel mit dem Produkt an sich zu tun, sondern versucht dem Verbraucher Gefühle zu vermitteln, man spricht von gefühlsbetonter Werbung. Die Unternehmen wollen, dass der Verbraucher mit ihnen und ihren Produkten ein gewisses Lebensgefühl verbindet. Es sollen Gefühle wie Prestige, gesellschaftliches Ansehen, sportlicher Erfolg oder Erfolg in der Liebe vermittelt werden. Henning-Bodewig spricht hier treffend von einer 'lifestyle'-Werbung. Für die gefühlsbetonte Werbung haben sich drei Funktionen herauskristallisiert: Transfer von Gefühlen, Inanspruchnahme von Solidarität, Errinnerungseffekt, Diese Funktionen der gefühlsbetonten Werbung werden in Kapitel 2 genauer erläutert. Die Unternehmen versuchen mit dieser Art von Werbung in erster Linie die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erlangen, der übersättigt ist von Werbung. Hierzu bedienen sich die Unternehmen mitunter sehr drastischen Bildern oder Slogans. Als Beispiel sei hier die Benetton-Kampagne Anfang der 90er-Jahre genannt. Ein weiteres gern benutztes Mittel sind erotische Motive, die libidinöse Wünsche ansprechen sollen.. Hier kann als Fallbeispiel die 'Busengrapscher'-Kampagne eines Spirituosen-Herstellers genannt werden. Beide Fallbeispiele werden in Kapitel 3 noch ausführlicher dargestellt. Ziel dieser Arbeit ist es die rechtlichen Grenzen für die gefühlsbetonte Werbung aufzuzeigen (s. Kapitel 4). Jedoch beschränkt sich die Betrachtung hauptsächlich auf Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auf Verstöße gegen andere Gesetze wird wenn überhaupt nur am Rande eingegangen. Da das Wettbewerbsrecht weitestgehend Fallrecht ist wird in Kapitel 5 exemplarisch an Urteilen des Bundesgerichtshofes und darauf folgenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts die aktuelle Rechtssprechung aufzeigt. Darüber hinaus soll in Kapitel 6 abschließend auf einen Rückblick des geleisteten noch ein Ausblick auf die mögliche zukünftige Rechtssprechung gegeben werden.

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