Rechtliche und strategische Anforderungen an das Unbundling im Energiesektor
Autor: | Heibrook, Valeska |
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EAN: | 9783638704281 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 120 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 10.08.2007 |
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Schlagwort ¿Unbundling¿ dominiert in den letzten Jahren jede Diskussion des Energiesektors. Eben diese Tatsache ist Anlass für die vorliegende Arbeit. ¿Zudem ist die Welle der Veränderung noch keineswegs ausgerollt. Lehr- und Erläuterungsbüchern, die älter als fünf Jahre sind, kommt heute kaum noch mehr als rechtsgeschichtliche Bedeutung zu.¿ Einen identischen Begriff zu ¿Unbundling¿ kennt der deutsche Wortschatz nicht, dennoch existieren zahlreiche Entsprechungen. Am ehesten treffen wohl die Synonyme ¿Entflechtung¿ , ¿Entbündelung¿ oder ¿Trennung¿ zu. Unbundling im Energiesektor ist die Trennung der Monopol- und Wettbewerbsbereiche. Es handelt sich um eine Maßnahme, bei der die Wertschöpfungsstufen einer Unternehmung voneinander getrennt und in eigenständige Unternehmensbereiche überführt werden. Wie diese Trennung vollzogen werden kann, soll im Verlauf dieser Arbeit erläutert werden. Ursächlich für die Unbundling-Diskussion waren ursprünglich die Liberalisie-rungsbemühungen der EU, welche in den Jahren 1996 und 1998 in mehreren Sektoren eine Marktöffnung anstrebte, mit dem Ziel der Wettbewerbssteigerung und Effizienzerhöhung. Neben der Telekommunikations- und Postbranche trafen diese Bestrebungen auch den Energiesektor. Liberalisierung im Energiesektor, insbesondere auf dem Strommarkt, bedeutet Wettbewerb unter den Produzenten. Wettbewerb heißt, dass der Kunde seinen Anbieter selbständig wählen und zu ihm wechseln kann. Problematisch ist dabei, dass zwischen den Produzenten und den Kunden der Netzbetreiber steht. In der Regel sind die Energieversorgungsunternehmen neben ihrer Tätigkeit als Stromversorger, Inhaber des Netzes. Ein direkter Wettbewerb ist in einer solchen Situation unmöglich. Angesichts dieses Problems hat die EU-Kommission im Jahre 2003 zwei Beschleunigungsrichtlinien erlassen, welche in Deutschland derzeit in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU schreibt den Energieversorgungsunternehmen darin die Umsetzung des Unbundling und somit die Ausgründung des Netzes vor und stellt sie damit vor große Herausforderungen.