Rechtmäßigkeit und Praktikabilität der Verkürzung des deutschen Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Entschuldung von überschuldeten Verbrauchern ist in Deutschland nach einer 6jährigen Wohlverhaltensphase des Verbrauchers möglich. Ein Blick über die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der EU zeigt, dass in den meisten Mitgliedstaaten Regelungen zur Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung existieren. Es herrscht in den europäischen Rechtsordnungen die Vorstellung vor, dass es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, Verbrauchern die Möglichkeit der Restschuldbefreiung zu geben. In einigen europäischen Ländern wie z.B. Frankreich und England ist die Restschuldbefreiung sehr viel schneller zu erreichen als in Deutschland. Um diesen möglicherweise als Vorteil empfundenen Umstand zu nutzen, muss der überschuldete Verbraucher seinen Lebensmittelpunkt (COMI) in den europäischen Mitgliedstaat verlagern, welcher durch die anderen Rechtsvorschriften im Vergleich zur deutschen Rechtsordnung die Verkürzung des Entschuldungszeitraums möglich macht. Im Folgenden soll vor diesem Hintergrund zunächst das Verbraucher-insolvenzverfahren in Deutschland dargestellt und im Anschluss daran die europäische Gesetzgebung zur Verbraucherinsolvenz sowie ein kursorischer Überblick über die Rechtsordnungen in England und Frankreich aufgezeigt werden. Die Hypothese, dass die Restschuldbefreiung von Verbrauchern durch eine einfache Wohnsitzverlagerung in das gewünschte europäische Nachbarland in kurzer Zeit und ganz unproblematisch erreicht werden kann, soll untersucht und gezeigt werden, was hierzu ggf. notwendig ist und wo die Gefahren eines solchen Unterfangens liegen. Die Möglichkeit einer kurzen Restschuldbefreiungsdauer erscheint verlockend. Im Ergebnis soll sich zeigen, ob dieser Möglichkeit ohne Schaden für die wirtschaftliche Existenz gefolgt werden kann oder ob es vielleicht doch besser ist, als deutscher Schuldner auf die deutsche Gesetzgebung zu vertrauen. Wie ergeht es dem unredlich handelnden Schuldner? Ist der Versuch, die Restschuldbefreiung in einem anderen europäischen Mitgliedstaat schneller als in Deutschland zu erreichen ggf. einfach nur fehlgeschlagen und kann in Deutschland dann nach deutschem Recht wiederholt werden oder tritt ein dauerhafter Schaden ein?Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisII EinleitungIII 1.Deutsches Insolvenzrecht1 1.1Entwicklung und Ziele1 1.2Insolvenzverfahren2 1.2.1Beteiligte2 1.2.2Insolvenzeröffnungsverfahren3 1.2.3Insolvenzverfahren5 1.2.4Besondere [...]