Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit im chinesischen Arbeitsrecht: Konfuzianische Abneigung gegen Rechtsprozesse?

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Chinesisch / China, Note: 1,0, Universität Hamburg (Asien Afrika Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Das chinesische Rechtssystem und die damit verbundene Rechtskultur befinden sich seit rund einem Jahrhundert in einem andauernden Reform- und Modernisierungsprozess, auf dem Wege von einer 'traditionellen' Ordnung hin zu einer 'modernen' Existenz. Das 'spezifisch chinesisch sozialistische Rechtssystem' weist eine ganz eigene Prägung auf, doch der Transformationsprozess seit Ende der 70er Jahre von einer sozialistischen Planwirtschaft hin zu einer sozialistischen Marktwirtschaft und die damit einhergehende ökonomische Entwicklung resultierten in westlichen und innerstaatlichen Impulsen, die einen Veränderungsdruck auf die rechtliche Ordnung des Landes erzeugten. Reaktionen auf diesen sozioökonomischen Wandel äußern sich unter anderem in einem kontinuierlichen Reformprozess des chinesischen Rechts und der Verabschiedung neuer sozialer Gesetze. Ein Beispiel ist das am 01. Januar 1995 in Kraft getretene chinesische Arbeitsrecht. Bis vor 25 Jahren existierte in China keine aus Gesetzen bestehende Sicherung der Arbeitnehmer. Auch Gewerkschaften galten nur als 'Transmissionsriemen' zwischen der Partei und der Arbeiterklasse. Heute, über 30 Jahre nach dem Beginn der Öffnungs- und Reformpolitik und der wirtschaftlichen Neuordnung Chinas, sind, als Ergebnis der Rezeption europäischen Rechts, sämtliche Aspekte des Arbeitnehmerschutzes im Arbeitsgesetz geregelt. Das erste Kapitel dieser Arbeit soll darstellen, welche Regelungen in den Arbeitsgesetzen verbindlich festgelegt wurden. Die Darstellung wird sich hier auf die Betrachtung der Zahlung von Löhnen und die Regelungen von Arbeitszeiten im Rahmen von Arbeitsverträgen beschränken. Es empfiehlt sich ein vergleichender Blick zur deutschen Gesetzgebung. [...]