Rechtsauskunft und strafrechtlicher Verantwortungsausschluss

Präventiv eingeholte Rechtsauskünfte über die Legalität eines geplanten Vorhabens sollen Ratsuchenden Orientierung liefern und diese vor späterer Strafverfolgung bewahren. Gelegentlich beurteilen rechtliche Berater die Rechtslage jedoch anders als später die Strafverfolgungsbehörden. Das Vertrauen in unzutreffenden Rechtsrat kann den Ratsuchenden im Nachhinein von seiner strafrechtlichen Verantwortung freistellen, sofern er den Berater und dessen Auskunft ex ante als verlässlich ansehen durfte. Die gesetzliche Grundlage dafür sind die strafrechtlichen Irrtumsvorschriften. Für die Präzisierung der Einzelheiten erweist sich eine intrasystematische und jurisdiktionsübergreifende Betrachtung als aufschlussreich. In bestimmten Fällen ist die Rechtslage an sich gar nicht eindeutig, sodass gewissenhafte Berater keine eindeutige Auskunft erteilen können. Die Frage eines späteren Verantwortungsausschlusses beim Ratsuchenden sollte dann von der genauen Einschätzung der weiteren Rechtsprechungsentwicklung durch den Berater abhängig gemacht werden.

Geboren 1987; 2006-11 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2011 Erste Prüfung; 2011-13 Rechtsreferendariat am LG Wuppertal (u.a. mit Wahlstation an der Oxford University); 2013 Zweites Staatsexamen; seit 2013 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Osnabrück; 2018 Promotion; derzeit Akademische Rätin a.Z. an der Universität Osnabrück.