Rechtsdienstleistungsgesetz

Die RDG-Reformauflage Umfassende Reformen im RDG Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert. Die Neuauflage Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert. Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen: Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ("Legal Tech-Gesetz") Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025 Schwerpunkte Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.) Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften Wegweisende Urteile des BGH wie "Lexfox", "smartlaw", "wenigermiete.de" oder "Sammelklage-Inkasso" sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur "Drittberatung" durch Syndikusrechtsanwälte. Auch die Auswirkungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz, einschließlich der Anwendung von ChatGPT und vergleichbaren Programmen, werden in der Neuauflage erstmals rechtlich bewertet. Herausgeber und Autor:innen sind herausragende Kenner:innen der Materie: RA Dr. Hans Klees, ehem. Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg