Rechtsgeschichte Saarbrückens im 20. Jahrhundert

Die Disziplin 'Juristische Zeitgeschichte' entwickelt sich seit einigen Jahren im Grenzbereich von Rechtswissenschaft, Rechtsgeschichte und Allgemeiner Geschichte. Juristen und Historiker lernen hier voneinander. Juristische Zeitgeschichte umfasst mehr als nur die Dogmengeschichte von Rechtsinstituten (schließt diese aber nicht aus); sie erweitert das traditionelle rechtshistorische Instrumentarium einerseits in allgemeinhistorischer Sicht und in der Sicht historischer Nachbardisziplinen. Mehr als früher berücksichtigen Rechtshistoriker statistische Methoden und Erkenntnisse, aber auch kunst- und literaturgeschichtliche Erkenntnisse. Andererseits werden Fragen an das Quellenmaterial und dessen Interpretation auch unter dem Gesichtspunkt der rechtstheoretischen bzw. rechtsphilosophischen Kritik der (oder einer) Rechtsentwicklung formuliert, Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Rechtsentwicklung diskutiert. Die Frage nach dem zeitlichen Rahmen Juristischer Zeitgeschichte wird nicht einheitlich beantwortet. Die Schriftenreihe legt- ausgehend von der wohl am weitesten greifenden Auffassung - den Zeitraum seit der Sattelzeit an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zugrunde.



Hannes Ludyga, Universität des Saarlandes.

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