Rechtsharmonisierung

In den 1980er Jahren begann auf dem Gebiet des europäischen Grenzkontroll-, Ausländer- und Asylrechts eine rechtliche Angleichung, die in der Folgezeit fortgesetzt und intensiviert wurden. Während rechtliche Gestaltungsmittel zunächst noch als bloße Instrumente der Europäischen Wirtschaftsintegration angesehen wurden, gelangte zunehmend die Überzeugung zum Durchbruch, dass die Harmonisierung des Rechts mittlerweile ein eigenständiges Ziel der Europäischen Union geworden war. Dadurch geriet automatisch auch die Finalität Europas in den Blick. Wie wirkt sich die von der Europäischen Union seitdem forcierte Schaffung eines 'Europäischen Rechtsraums' mit der Ausgestaltung einer 'europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik' auf den gegenwärtigen Entwicklungszustand der Europäischen Union aus? Welche Folgen haben die Integration 'im Recht' und die Ausbildung einer gesamteuropäischen 'rule of law' für die zukünftig erreichbare europäische Finalität?

Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Washington D.C. (Georgetown); wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz; 2005 Promotion; 2008-10 Förderung des Projekts 'Rechtsvereinheitlichung und europäische Finalität' durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft; bis 2012 Mitarbeiter am Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht (FZAA) an der Universität Konstanz; derzeit Privatdozent an der Universität Konstanz.

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