Rechtskrafterstreckung im kollektiven Arbeitsrecht.

Zu den meistdiskutierten Problemen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zählen seit einigen Jahren Fragen der Rechtskrafterstreckung im kollektiven Arbeitsrecht. Die vorliegende Studie wendet sich dieser Thematik, die im Überschneidungsfeld von Prozeßrecht und materiellem Arbeitsrecht angesiedelt ist, umfassend zu: Zunächst erörtert der Verfasser die gesetzlichen Regelungen, die eine Bindung Dritter vorsehen. Dabei legt er u. a. dar, daß das tarifliche Kollektivverfahren i. S. des § 9 TVG eine parteiübergreifende »Klärung der tariflichen Normsituation« ermöglicht. Im gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Bereich lehnt es der Verfasser ab, die Bindung der Individualvertragsparteien mit Hilfe allgemeiner Lehren oder durch geläufige Institute des Prozeßrechts zu begründen. Statt dessen plädiert er dafür, ungeschriebene Drittbindungen dann anzuerkennen, wenn das materielle Recht in besonderem Maße auf Rechtssicherheit angewiesen ist, dem kollektiven Verfahren eine erhöhte Richtigkeitsgewähr zukommt und die betroffenen Drittrechtspositionen in ein kollektives System eingebunden sind. Sodann wird erläutert, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG sowie der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes den auf der einfachrechtlichen Ebene gewonnenen Ergebnissen nicht entgegenstehen. Schließlich befaßt sich die Studie mit den vielfältigen Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Bereich des Tarif-, Koalitions-, Arbeitskampf- und Betriebsverfassungsrechts. Unter Rückgriff auf zuvor erarbeitete Grundsätze bejaht der Verfasser überwiegend eine Bindung der Individualpartner an das im Kollektivverfahren erzielte Ergebnis.

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