Rechtskultur, Rechtswissenschaft, Rechtsberufe im 19. Jahrhundert.

Die Welt wird anders, wenn Juristen sich ihrer annehmen. Deutschland ist ein besonders gutes Beispiel für diese These, denn kein anderes Land in Europa weist eine größere Dichte von Juristen einerseits, von Rechtsschutzversicherungen andererseits auf; zwischen beidem besteht ein offenkundiger, aber bislang nicht in seiner historischen Dimension erforschter Zusammenhang. Juristen sorgen durch Regelhaftigkeit von Verfahrensweisen, durch Standardisierung von Tatbestandsmerkmalen und durch Normierung von Sanktionsmöglichkeiten für das, was wir seit Max Weber als Rationalisierung der Welt bezeichnen. Das ist aber noch nicht alles. Zur Verrechtlichung des Lebens gehört die verschärfte Abgrenzung zwischen Professionalität und Laienverständnis im Recht, die mit der Ausgrenzung der Laien aus Vorgängen führt, in denen sie bis dahin oft den Ton angegeben hatten. Nun ist die Sorge für Ordnung und Recht Aufgabe von Spezialisten. Dieser Vorgang, ein Merkmal der Neuzeit überhaupt, ist im 19. Jahrhundert rascher vorangekommen als je zuvor. Der Sammelband will die Wege zu Verrechtlichung des Alltags und Professionalisierung der Juristen am deutschen und italienischen Beispiel ausloten. In beiden Rechtskulturen führten sehr verschiedene Wege zu einem letztlich identischen Ergebnis, eben der Herrschaft der Juristen im Namen der Herrschaft des Rechts. In Deutschland gingen die Anstöße dazu von den Universitätsprofessoren aus, in Italien von den Advokaten; in Deutschland wurde zuerst das Recht modernisiert, in Italien zuerst der Beruf. Führer der Nation zu sein, beanspruchten hier wie dort die Juristen.

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