Rechtsrealismus und Digitalwirtschaft

Viele Unternehmen der Digitalwirtschaft haben ihren Sitz an der Westküste der Vereinigten Staaten. Bereits seit den 1980er Jahren stellen ihre Geschäftsmodelle, wie der Vertrieb von Standardsoftware und zuletzt die Fahrdienstvermittlungen von Uber, die deutsche Rechtsordnung vor große Herausforderungen. Vielfach wird die Verletzung geltender Regeln und Gesetze in Kauf genommen, um global einheitlichen Geschäftsmodellen zum Erfolg zu verhelfen. Dogmatisch orientierte Erklärungsansätze stoßen bei der Erklärung dieses 'rechtsrealistischen' Verhaltens an ihre Grenzen. Urs Albrecht Klein wirft einen Blick auf die Hintergründe US-amerikanischen Rechtsdenkens und zeigt anhand von Beispielen aus der Digitalwirtschaft, wie sich rechtsrealistische Grundüberzeugungen in der Praxis des Informationstechnologierechts widerspiegeln.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Uniwersytet Warszawski, Warschau; 2014-19 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz der Humboldt-Universität zu Berlin; 2017-18 LL.M.-Studium an der University of California, Los Angeles; 2020 Promotion; 2019-21 Referendariat am Kammergericht Berlin.