Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG.

Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt. Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.