Rechtsschutzlücken im Anwendungsbereich der aktienrechtlichen Freigabeverfahren und der umwandlungsrechtlichen Unbedenklichkeitsverfahren

Es stellt sich die Frage, ob die aktienrechtlichen Freigabe- und das umwandlungsrechtliche Unbedenklichkeitsverfahren in der jetzigen Form ausreichen sind, um missbräuchliche, profitorientierte Anfechtungsklagen von Aktionären und die damit verbundenen faktischen Registersperren im Zusammenhang mit Strukturänderungsmaßnahmen zu überwinden und die betroffenen Aktiengesellschaften hinreichend zu schützen. Die vorliegende Untersuchung behandelt das Vorhandensein von Schutzdefiziten im System der Freigabe- und Unbedenklichkeitsverfahren des Aktien- bzw. des Umwandlungsrechts aufgrund von Lücken im sachlichen Anwendungsbereich und geht dabei der Fragestellung nach, ob diese Schutzlücken in dem gesetzlichen System de lege lata geschlossen werden können oder, ob die Notwendigkeit einer Rechtfortbildung de lege ferenda besteht. Sie setzt sich dabei schwerpunktmäßig den zitierten obergerichtlichen Entscheidungen des OLG Frankfurt und des OLG Düsseldorf aus jüngerer Zeit auseinander und untersucht, ob die Schutzlücken des aktien- und umwandlungsrechtlichen Freigabeverfahrens geschlossen werden können.

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