Rechtsstaat versus Rechtsextremismus - Motivationen, Wege und Probleme des verfassungsstaatlichen Kampfes gegen die Bedrohung von rechts

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Innenpolitik und Vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Rechtsextremismus in Europa, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 08.Mai 1945 streckte das von der Diktatur der Nationalsozialisten beherrschte Deutsche Reich seine Waffen und beendete damit den Zweiten Weltkrieg. Kaum war die Tinte getrocknet, begann auch schon der Vorgang, der später als 'Entnazifizierung' seinen Platz in den Geschichtsbüchern finden sollte. Es geschah dies mit einer, die Mehrheit des Volkes erfassenden Fragebogen im Zusammenhang mit Recherchen in den erhalten gebliebenen Parteiunterlagen. Absicht der (vornehmlich West-) Alliierten war es, den Nationalsozialismus gänzlich aus dem deutschen Volk auszumerzen, auf dass er nie wiederkehre. Im Jahre 2004 lässt sich bilanzieren, dass dieses Vorhaben scheinbar von recht gutem Erfolg gekrönt war. Erweist sich doch das bundesrepublikanische System als so stabil wie sonst kaum ein anderes historisches System auf deutschem Boden. Ein nicht unwesentlicher Grund hierfür dürfte sein, dass es so liberal wie kaum sonst eine Staatsordnung der Welt ist. Ein breiter Konsens im deutschen Volk ist heute, dass der Staat, anders als in den vergangenen Verfassungsformen (insofern diese denn Gültigkeit besaßen), das Individuum und nicht der Staat an der Spitze der Prioritätenliste steht. Dementsprechend sind der Exekutive in der Bundesrepublik recht enge Handelsgrenzen gesteckt, die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen garantiert. Wie aber soll ein auf 'Zurückhaltung' bedachter Staat mit seinen Gegnern im Inneren umgehen? Denn mitnichten gelang die Ausmerzung des rechtsextremistischen Gedankengutes mit Stumpf und Stiel. Nach wie vor gab und gibt es Anhänger der 'alten Schule' des Nationalsozialismus. Dazu mischen sich andere Formen nationalistischen, rassistischen oder anderen rechtsextremistischen Gedankengutes. Da sich deren Werteordnung und Handlungsethik diametral von der offiziellen 'Staatsdoktrin' der Bundesrepublik unterscheidet, ist es naheliegend, dass der eine den anderen nicht als legitim zu akzeptieren in der Lage ist. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob und wie die Bundesrepublik, in gewisser Ähnlichkeit zu ihrem Vorgängersystem, einen Bürger wegen einer bestimmten Gesinnung sanktionieren darf. Es soll im Folgenden dargestellt werden, welche Möglichkeiten der deutsche Staat besitzt und einsetzt, um sich gegen seine Gegner, insbesondere von rechts, zu wehren.