Rechtsstaatliche Probleme des Cannabiskonsums im Zusammenhang der Habermasschen Rechtstheorie

Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Soziologie - Recht und Kriminalität, Note: Sehr Gut, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Die Rechtstheorie von Jürgen Habermas, Sprache: Deutsch, Abstract: Jürgen Habermas hat mit seiner Gesellschaftstheorie ein begriffliches Instrumentarium entwickelt, das für die Kritik am Zusammenleben in modernen Gesellschaften nutzbar gemacht werden kann. Habermas selbst hat die 'Anwendung' theoretischer Begriffe, welche als eine Ergänzung durch die Kritik an gesellschaftlichen Tatsachen zu verstehen ist, immer wieder gefordert, in seinen politischen Stellungnahmen praktiziert. Diskurstheorie und Kritik bedingen sich gegenseitig. Die theoretischen Begriffe von Habermas fordern immanent den kritischen Blick auf die Tatsachen. In den jüngsten Veröffentlichungen zur Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaates und der Anerkennungskämpfe geht es ihm um die Rekonstruktion 'des Geflechts meinungsbildender und entscheidungsvorbereitender Diskurse, in das die rechtsförmig ausgeübte demokratische Herrschaft eingebettet ist'. (Habermas, 1992, 19) Die dadurch in diesen Diskursen erscheinende kommunikative Rationalität gibt als normativer Begriff einen kritischen Maßstab der gesellschaftlichen Möglichkeiten von Recht, Politik und Gesellschaft ab, 'nach dem die Praktiken einer unübersichtlichen Verfassungswirklichkeit beurteilt werden können'. (Habermas, 1991, 20) Begriff und Faktizität sind nicht identisch. Die Gesellschaft als vernünftig begreifen heißt noch nicht, daß sie vernünftig ist. Habermas' theoretischem Rationalismus entspricht folglich ein auf die Tatsachen blickender Rationalitätsskeptizismus. Die Verfassungswirklichkeit und faktische kommunikative Rationalität schätzt auch Habermas skeptisch ein. Gleichwohl hängt für ihn die Rationalität der demokratischen Herrschaft davon ab, inwieweit verständigungsorientierte Kommunikationen die Grundlage einer Verbindung von Zivilgesellschaft und politischem und rechtlichem System bilden. Kommunikative Anerkennungskämpfe der Zivilgesellschaft sind die Antriebskraft einer Einflußnahme auf den Rechtsstaat. Im theoretischen Programm von Habermas übernehmen kommunikative 'Verfahren' die Vermittlung von Moralität und Sittlichkeit und von privater und öffentlicher Autonomie. Der in modernen Verfassungen in Geltung gesetzte universale Anspruch von Grundrechten kann nur dann den rechtlichen Rahmen für die Verfolgung eines je eigenen 'guten' Lebens schaffen, wenn sich der Rechtsstaat gleichursprünglich aus den Privatrechtssubjekten und den Staatsbürgern kommunikativ konstituiert. [...]

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