Rechtsvergleichende Analyse des Debt-Equity-Swaps - Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den USA, der Schweiz und Deutschland
Autor: | Ksenia Wolf |
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EAN: | 9783656349372 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 10.01.2013 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Debt-Equity-Swap ESUG Harmonika Insolvenzplanverfahren Sanierung Verrechnungsliberierung absolute priority rule chapter 11 cram down distressed debt funktionale Rechtsvergleichung new value corollary reorganization |
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im theoretischen Teil der vorliegenden Bachelorarbeit werden Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung (unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts)dargestellt. Der Hauptteil - der Debt-Equity-Swap (DES), also die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital - bezieht sich auf die rechtsvergleichende Untersuchung dieses Sanierungsinstruments. Dabei werden bei jeder der untersuchten Rechtsordnung zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Modalitäten aufgezeigt, um dann in den anschließenden Zwischenfazits funktionale Analysen vorzunehmen. Im Fokus der Durchführung einer DES-Transaktion steht regelmäßig eine sanierungsbedürftige Gesellschaft. Als Instrument der Unternehmensfinanzierung und bilanziellen Restrukturierung kann der DES für die Krisenbewältigung eines Unternehmens eine große Bedeutung erlangen. Mit unterschiedlich hohen Hürden ist der DES in jeder der hier betrachteten Rechtsordnungen durchführbar. Um beurteilen zu können, inwiefern durch die Transaktion tatsächlich eine Sanierung bewirkt bzw. zu einer solchen beigetragen werden kann, befasst sich die vorliegende Arbeit mit deren einzelnen Voraussetzungen in den jeweiligen Rechtsordnungen und zwar in der Gesamtheit ihrer gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Vorschriften. So galt es in Deutschland bis vor kurzem mit Blick unter anderem auf das US-amerikanische Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 die gesetzliche Grundlage für erfolgreiche Sanierungen zu verbessern. Nun ist mit dem Inkrafttreten des ESUG am 01.03.2012 die Durchführung von Debt-Equity-Swap im Insolvenzplanverfahren ausdrücklich vorgesehen. Daher wird auch in der vorliegenden Arbeit konsequent zwischen dem gesellschaftsrechtlichen und dem DES im Insolvenzplan unterschieden. Die Möglichkeit der DES-Durchführung in der Schweiz im Rahmen des sog. Harmonika-Verfahrens ist hingegen mit der Rechtslage in Deutschland vor dem Inkrafttreten des ESUG, also mit einem gesellschaftsrechtlichen DES, vergleichbar. Die gegenwärtige Praxis sowie der schweizerische Gesetzgeber bedienen sich jedoch zur Lösung der einzelnen, mit der Transaktion einhergehen Probleme - wie Fragen der Forderungsbewertung und des Minderheitenschutzes - anderer, sich von vom deutschen Recht unterscheidenden Ansätze. Das US- amerikanische Recht kann schließlich vor allem durch die Einbindung der Gesellschafter in den Reorganisationsplan eine Vorbildstellung für die Regelung des 225a Abs. II InsO n. F. beanspruchen.