Reform der Alterssicherung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,7, Technische Universität Darmstadt (Institut für Volkswirtschaftslehre), Veranstaltung: Seminar zu: Wirtschaftspolitik unter Reformdruck, Sprache: Deutsch, Abstract: Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist der wichtigste Teil der Alterssicherung im Rahmen der sozialen Sicherung. Für rund 85% der Erwerbstätigen ist die GRV die wesentliche Sicherung gegen die Risiken des Alters, der Invalidität sowie der Hinterbliebenenschaft im Todesfall.1 Diese Ausarbeitung beschränkt sich thematisch auf die Altersrente. Die grundsätzliche Gewährung, sowie die Höhe der Rentenzahlungen hängen von den während der Erwerbstätigkeit bezogenen Löhnen und abgeführten Rentenbeiträgen ab. Durch eine dynamische Anpassung findet die allgemeine wirtschaftlichen Entwicklung Berücksichtigung bei der Höhe der Auszahlungen. Selbstständig Erwerbstätige können wählen, ob sie der GRV beitreten oder privat vorsorgen. Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich ab ihrem 16. Lebensjahr freiwillig in der GRV versichern. Die GRV stellt die erste von drei Säulen der Altervorsorge dar. Allerdings ist sie in Deutschland stärker gewichtet als z.B. in anderen EU-Ländern und geht über eine Grundsicherung weit hinaus. Die zweite Säule ist die in Deutschland wenig ausgeprägte betriebliche Altersvorsorge, die dritte umfasst die private Altersvorsorge, also alle vermögensbildenden Maßnahmen. Als erstes wird nun der Status Quo der Alterssicherung in Deutschland bestimmt. Hierbei finden alle drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland Beachtung, außerdem wird auf die Problematik der aktuell unterschiedlichen Besteuerung der Alterseinkünfte eingegangen. Daraufhin werden die diesbezüglichen Reformansätze vorgestellt und diskutiert, Schwerpunkte bilden hier das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Rentenbesteuerung sowie die neue private Zusatzrente nach dem Riester-Modell, kurz Riester-Rente. Ein Blick über die deutsche Grenze hinaus auf die Alterssicherungssysteme der europäischen Nachbarn soll die Frage beleuchten, ob die dortigen Systeme Anregungen zur Reform des deutschen Systems bieten, bzw. welche eventuellen Fehler unserer Nachbarn vermieden werden können. Schließlich wird, gewissermaßen als Fazit, versucht die Frage nach dem weiteren Reformbedarf der deutschen Alterssicherung zu beantworten.

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