Reform durch Deregulierung im Kapitalgesellschaftsrecht

Die fortschreitende Globalisierung und Internationalisierung der Märkte zwingt das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht zur Anpassung. Im Hinblick auf die anstehende Reformdebatte zeigt Christina Escher-Weingart Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts. Sie stellt die inhaltlichen Schwerpunkte des aktuellen Reformbedarfs dar und untersucht, welche weiteren Rechtsgebiete einbezogen werden müssen, damit die Reform erfolgreich sein kann. Sie legt die historische Entwicklung der entsprechenden Normen zugrunde und arbeitet den tatsächlichen Schutzbedarf von Gläubigern und Anlegern heraus, der auf Seiten der Gläubiger als gering angesehen werden kann. Beim Anlegerschutz sind stärkere Differenzierungen als bisher nötig, die zu einer Aufteilung in die unternehmerischen und die rein kapitalmäßig beteiligten Anleger führen. Zudem muß zwischen dem Anlegerschutz am Markt und innerhalb der Gesellschaft unterschieden werden. Christina Escher-Weingart erarbeitet konkrete Reformvorschläge, die eine Beseitigung des gegenwärtigen Nennkapitalsystems, die völlige Freigabe des Erwerbs eigener Aktien und die Abschaffung des zwingenden Bezugsrechts beinhalten. Die Deregulierungsmaßnahmen ermöglichen außerdem, von der überholten Teilung in GmbH und AG Abstand zu nehmen und zu einer einheitlichen Gesellschaftsform zu finden, deren zwingende Normvorgaben mit der Zahl der Anleger variieren.

Geboren 1962; 1982-87 Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; 1987-90 Referendariat in Frankfurt am Main, Speyer und San Francisco; 1990-98 Wiss. Mitarbeiterin in Frankfurt am Main; 1993 Promotion; seit 1998 wiss. Assistentin am Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht an der Universität Frankfurt am Main; 1999 Habilitation.

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Das neue Überweisungsrecht Christina Escher-Weingart

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