Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung.

Marcus Hartmann untersucht in seiner Arbeit eine Vielzahl möglicher Regelungsmodelle zur Abgeordnetenbestechung, die von einer Nichtnormierung bis zur Gleichstellung von Mandats- mit Amtsträgern reichen. Das Spannungsfeld für eine Regelung ist insoweit gelegt, als diese einerseits das strafwürdige Verhalten von und gegenüber Abgeordneten wirksam und trennscharf erfassen, andererseits aber unter Beachtung des freien Mandats zugleich den Besonderheiten der politischen Prozesse Rechnung tragen muss, indem sozialadäquate Verhaltensweisen straffrei bleiben. Berücksichtigung finden bei der Untersuchung Vorgaben aus internationalen Übereinkommen gegen Korruption, die auf eine Verschärfung der Norm drängen, sowie verfassungsrechtliche Anforderungen an die Strafnorm. Ebenso fließen Lösungen der Frage in ausgesuchten Ländern Europas ein. Die Analyse schließt mit einem Reformvorschlag des Autors.

Marcus Hartmann, geb. am 6. März 1975 in Karlsruhe, studierte zwischen 1995 und 2000 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach Rechtsreferendariat am Landgericht Karlsruhe erfolgte im Jahr 2002 das 2. juristische Staatsexamen. Seine von Prof. Dr. Bernd Heinrich betreute Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin schloss er im Jahr 2012 ab. Marcus Hartmann ist als Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig.

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