Regionale Menschenrechte? Eine Zusammenstellung kulturspezifischer Formulierungen eines universellen Prinzips

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Bereich politische Theorie und Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Haben Menschenrechte geistesgeschichtliche Wurzeln in allen großen Kulturen der Erde, oder sind sie nur ein spezifisch westliches Konstrukt? In seiner Bachelorarbeit klärt der Autor diese Frage, indem er sowohl Rechtsdokumente, als auch Religionen und Philosophien des Westens und des Ostens vorstellt und miteinander in Beziehung setzt. Dabei stellt sich heraus, dass das Prinzip der Menschenrechte universell ist. Im zweiten Kapitel werden zunächst die Genese und erste Dokumente des Menschenrechts im Westen vorgestellt. Die Verbindung mit dem Naturrecht und die individualistische Auffassung stellen sich dabei als besondere Merkmale heraus. Im Gegensatz dazu weisen die im dritten Kapitel untersuchten Rechtsdokumente Asiens und Afrikas mehr Kollektivrechte und Pflichten auf. Dennoch lassen sich viele Übereinstimmungen, vor allem zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, finden. Im Zwischenfazit wird festgehalten, dass alle Erklärungen einen mehr oder minder starken Mangel an der Durchsetzung aufweisen. Daher haben diese Texte eher moralische als praktische Bedeutung, was nicht unbedingt negativ zu werten sein muss. Die im dritten Kapitel aufgefundenen Unterschiede werden im vierten Kapitel auf ihre Ursachen hin untersucht. Hier werden Ansätze des Menschenrechts im Hinduismus, Buddhismus, Taoismus, Konfuzianismus und im Islam gesucht. In den ersten beiden Religionen lassen sich viele Ansätze finden, was der Offenheit und dem humanistischen Anspruch zuzuschreiben ist. Die chinesischen Konzepte sind zwar sehr gemeinschaftszentriert, was so stark im Westen nicht vorkommt, dennoch sind bspw. die konfuzianische Idee der Mitmenschlichkeit und die Bedeutung des Einzelnen als Teil der Gesellschaft elementare Voraussetzungen für die Idee des Menschenrechts. Der Islam hat zwar eine stark exklusive Komponente, weist aber innerhalb der umma (musl. Gemeinschaft) Ansätze des Menschenrechts auf. Hier wird festgestellt, dass es einer 'islamischen Aufklärung' bedarf. Im Fazit wird dargelegt, dass das Menschenrecht in allen Kulturen vorkommt. Der Autor plädiert dafür, die Unterschiede als mögliche Ergänzungen zu verstehen, um den kulturell geprägten eigenen Standpunkt zu erweitern. Anstatt sich voneinander abzugrenzen ist es nötig und möglich, voneinander zu lernen.

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