Registrierte Gegenstände im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren nach der EuInsVO

Mit der wachsenden internationalen Verzahnung der Unternehmensaktivitäten im Europäischen Binnenmarkt wächst als Kehrseite auch die Anzahl der Insolvenzen mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) schafft hierfür ein einheitliches Internationales Insolvenzrecht. Die Arbeit untersucht, wie registrierte Gegenstände, also Grundstücke, Schiffe und Luftfahrzeuge, die in die Insolvenzmasse eines grenzüberschreitenden Verfahrens fallen, nach der EuInsVO behandelt werden. Im Kern beantwortet die Arbeit die Frage, wie sich ein Insolvenzverfahren, das in einem EU-Mitgliedstaat eröffnet worden ist, auf die in einem anderen Mitgliedstaat registrierten Gegenstände des Schuldners auswirkt und wie eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter oder einen dinglich besicherten Gläubiger erfolgen kann. Die jüngsten Insolvenzen der Fluggesellschaften Air Berlin und Niki im Jahr 2017 sowie zahlreicher Schiffsfonds zeigen die Relevanz und Aktualität dieses Themas.