Reglements für die Kurfürstlich Sächsische Artillerie

Beiträge zur sächsischen Militärgeschichte 1793 ¿ 1815 Heft 38 Dieses Heft beinhaltet zwei Vorschriften für die kursächsische Artillerie und zwar a) das Reglement wonach die Kommandanten derer Artillerie-Compagnien sich zu achten, und was dieselben, in Unterweisung der ihnen untergebenen Mannschaft, um tüchtige und zum Herrn-Dienste brauchbare Artilleristen zu machen, zu beobachten haben vom 05.02.1767 (das so genannte Capitaines-Reglement) und b) das Exerzier-Reglement mit dem Geschütz für die Chur-Fürstlich Sächsische Artillerie vom 22.10.1777