Rehabilitation und Teilhabe wie aus einer Hand

Teilhabeplanung praktisch Durch das BTHG wurden alle Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung im SGB IX zusammengefasst: Neben der Eingliederungshilfe erhalten Leistungsberechtigte nun auch Zugang zu ambulanten Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation quasi wie aus einer Hand. Diese Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Geschichte der Veränderung werden vorgestellt, bevor ausführlich und konkret ein Teilhabeplan entwickelt wird. Dabei gibt die Klientin - Sandra Dellmann - die Richtung vor und Michael Konrad verbindet ihre Wünsche und Ziele mit den Maßnahmen, die nach den neuen Vorschriften möglich sind. Der exemplarische Prozess der Teilhabeplanung wird durch die eingefügten Zitate der zentralen Paragrafen und Richtlinien zum Leitfaden für die Praxis.

Dr. Michael Konrad ist Diplom-Psychologe. Nach jahrzehntelanger leitender Tätigkeit in allen Bereichen des Betreuten Wohnens und des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sowie ab Herbst 2017 als Referent für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist er zwischenzeitlich berentet und als Berater und Autor tätig.

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