Rente im Dritten Reich

Die Erwartungen an die Rentenpolitik der neuen Regierung waren nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 sehr hoch. Rentenempfänger wie Beitragszahler gingen nach den massiven Kürzungen der Notverordnungspolitik am Ende der Weimarer Republik von einer raschen Rücknahme der Maßnahmen sowie deutlichen Erhöhungen der niedrigen Renten aus. In der Folgezeit waren Rente und Alterssicherung ein zentrales Thema für die Debatten, Spannungen und Konfliktfelder in der entstehenden nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft". Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) als Versicherungsträger für die Angestellten stand mit im Zentrum dieser Entwicklung. Über die "Rentenwelt" der NS-Zeit, zumal in Bezug auf die Angestellten, d.h. über die Vielschichtigkeit des Verhältnisses von Versicherten und Versicherungsträger zum NS-Regime und seinen Funktionsträgern und Organisationen, allen voran der DAF, wissen wir jedoch trotz der ausgeprägten Forschung über Sozialpolitik im Nationalsozialismus noch relativ wenig. Mit der Studie wird auf der Basis erstmals erschlossener Quellen eine problemorientierte Behördengeschichte vorgelegt, die die Stellung der RfA im nationalsozialistischen Institutionengefüge zwischen 1933 und 1945 näher untersucht.

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