Rentenreform 2001

Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die erste der so genannten "drei Säu­len" des deutschen Alterssicherungssystems. Als zweite Säule wird die be­trieb­liche Altersvorsorgung bezeichnet. Die dritte Säule bilden die auf privater Vor­sorge aufbauenden eigenständigen Absicherungen. Die finanzielle Si­tu­a­ti­on der gesetzlichen Rentenversicherung kann heute der demografischen Ent­wick­lung in Deutschland nicht mehr standhalten. Im Jahr 2030 wird die ge­setz­liche Rente um bis zu 20 Prozent geringer ausfallen als heute. Des Wei­te­ren sagen einige Prognosen einen Anstieg des Beitragssatzes von heute 19,9 auf über 30 Prozentpunkte im Jahr 2040 voraus. Dies verdeutlicht die Not­wen­digkeit einer grundlegenden Rentenreform, welche den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Sie erfordert eine gerechte Balance und einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Mit der Stärkung der pri­vaten und betrieblichen Altersvorsorge wurde hierfür der Grundstein ge­legt. Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern will, muss vorsorgen. Die Frage ist nur: wie?