Reporting von Betriebsprüfungsrisiken nach IAS 12 / FIN 48 / ED/2009/2

Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hohenheim (Betriebliche Steuerlehre und Prüfungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Steuerbereich stellt für viele Unternehmen ein überdurchschnittliches Risikopotenzial dar. Denn nach Beendigung der steuerlichen Betriebsprüfung kommt es häufig zu Steuernachzahlungen in nicht unerheblicher Höhe. Die bilanzielle Abbildung von Betriebsprüfungsrisiken ist bislang in den IFRS nicht explizit geregelt. Aufgrund dessen muss gemäß IAS 8.11 auf andere Standards und das Rahmenkonzept zugrückgegriffen werden. Nach US-amerikanischen Vorschriften ist die Bilanzierung von Betriebsprüfungsrisiken in FIN 48 geregelt, nach der ein zweistufiges Verfahren vorgeschrieben wird. Nur diejenigen Steuerpositionen, die das more-likely-than-not-Kriterium erfüllen, sind einer Bewertung zu unterziehen. Am 31. März 2009 hat das IASB den Standardentwurf ED/2009/2 zur Bilanzierung von Ertragsteuern veröffentlicht, nach dem erstmals unsichere steuerliche Sachverhalte explizit berücksichtigt werden. Der Exposure Draft ED/2009/2 sieht keine Ansatzschwelle vor. Vielmehr sollen alle Unsicherheiten mit Hilfe des Erwartungswertverfahrens erfasst werden. Sowohl IFRS-Anwender und Abschlussprüfer werden vor eine neue Herausforderung gestellt. Denn Betriebsprüfungsrisiken sind erstmals nach verbindlichen Kriterien dazustellen und können sogar aufgrund des nicht unerheblichen Dokumentationsaufwands zu einer Umstellung der Bilanzierungs- und Reportingsysteme führen.