Richterliche Rechtsfortbildung in Deutschland und der Schweiz.

Die Arbeit untersucht, wie das Recht vom deutschen BGH (bzw. Reichsgericht) und vom schweizerischen Bundesgericht fortgebildet wird, und zwar in Bezug auf die richterliche Lückenfüllung. Dazu entwickelt sie aus dem rechtsphilosophischen Legitimitätsgedanken eine Methode richterlicher Rechtsfortbildung, deren Anwendung im Rahmen von Urteilsanalysen überprüft wird. Es werden je zwanzig deutsche und schweizerische - vorwiegend zivilrechtliche - Urteile analysiert. In der Schweiz gibt es mit Art. 1 ZGB eine Methodennorm, die Richtlinien für die richterliche Rechtsfortbildung enthält, während im deutschen Recht eine solche Norm fehlt. Die Urteilsanalysen ergeben dementsprechend, dass die schweizerischen Entscheidungen methodisch genauer und mehr dem Legitimitätsprinzip entsprechend Recht fortbilden als die deutschen Urteile. Schließlich wird am Schluss der Arbeit eine Lückenfüllungsnorm vorgeschlagen, die in idealer Weise zu einer am Legitimitätsgedanken orientierten Lückenfüllung anleitet.

Anke Schmidt hat ein vollständiges deutsches und ein französisches juristisches Studium an den Universitäten Potsdam, Paris X-Nanterre und der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert. In Frankreich hat sie eine maîtrise en droit erworben. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war sie von 2002 bis 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für deutsches Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung bei Prof. Dr. Thomas Kadner Graziano an der Universität Genf tätig. Ihr Referendariat hat sie von 2005 bis 2009 in Berlin abgeleistet. Nach Abschluss Ihrer Promotion arbeitet Anke Schmidt seit 2017 als Referentin im Bundesministerium für Gesundheit.

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