Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation

Nach der 1000-jährigen russischen Geschichte eines autokratischen Imperiums ist die Zeit seit 1991 nur ein Hauch von Geschichte. Umso bemerkenswerter ist der fortschrittliche normative Aufbau des Rechtsstaates in der Russischen Föderation, den die Autorin detailliert darlegt. Die richterliche Unabhängigkeit ist im geschriebenen Verfassungsrecht und in Gesetzen normativ anerkannt, indes bremsen gesellschaftliche Strukturbedingungen die Umsetzung heftig aus. Verfassung und Recht haben traditionell keinen besonderen Stellenwert in Russland, starke autokratische Traditionen lassen sich bislang nicht effektiv einschränken. Das positive Recht der Verfassung ist also nur ein Steuerungsmedium für die Herstellung und Förderung gesellschaftlicher Gerechtigkeit.°°Diese wird erst real entfaltet durch soziale, ökonomische und gesellschaftliche, also strukturelle Voraussetzungen für Gerechtigkeit jenseits der Formalität des Gesetzesstaates: Erst chancengleiche Wohlstandsverteilung und Mitbestimmung für alle schaffen reales Erleben des Nutzens von Rechtsstaatlichkeit. Konkrete Empfehlungen weisen den Weg zu dringlichen Justizreformen - überall auf der Welt.°°