Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK.

Obwohl eine unabhängige Justiz eine wesentliche Voraussetzung für alle Rechtsstaaten ist, gibt es kaum eine grundlegende Aufarbeitung der genauen völkerrechtlichen Vorgaben. Lydia Friederike Müller widmet sich daher in einem ersten Schritt der generellen Frage, welche institutionellen Rahmenbedingungen und konkreten Voraussetzungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt sein müssen, um eine unabhängige und unparteiische Justiz zu gewährleisten und zeigt auch neuere Rechtsprechungsentwicklungen aufgrund von Beschwerden aus den östlichen Europaratsstaaten auf. Gerade die postsowjetischen Mitgliedstaaten des Europarats sehen sich ähnlichen Herausforderungen bei der Etablierung einer unabhängigen Justiz gegenüber. Vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorgaben sowie rechtsvergleichender Beobachtungen analysiert die Autorin in einem zweiten Schritt Schlüsselprobleme richterlicher Unabhängigkeit in Russland, der Ukraine, Moldawien und Georgien und unterbreitet konkrete Reformvorschläge.

Lydia Friederike Müller studierte Rechtswissenschaften in Passau, Krasnojarsk (Russland) und Berlin mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht. Nach dem Studium arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Minerva Forschungsgruppe »Richterliche Unabhängigkeit« unter der Leitung von Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, LL.M., am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und verbrachte einen Forschungsaufenthalt für ihre Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Von 2012 bis 2014 absolvierte sie das Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main mit Stationen im Auswärtigen Amt und am Bundesverfassungsgericht.