Rousseaus "Contrat Social"

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit spätestens Mitte dieses Jahrhunderts leben wir in einer Welt die nahezu überall von der politischen Form der Demokratie dominiert wird. Zumindest in den meisten Ländern dieser Erde treffen Menschen Entscheidungen für Menschen, die von jenen gewählt wurden und man kann deshalb im weitesten Sinn von einer Regentschaft des Volkes sprechen. In wie weit diese Politik wirklich eine Form der reinen Volksherrschaft darstellt, soll hier jedoch keine Rolle spielen. Wichtig ist jedoch der Gedankengang. Wie kam es zu dieser Entwicklung? Die Geschichte zeigt uns, dass es vor nicht allzu langer Zeit nicht normal war demokratisch zu herrschen. Abschreckende Beispiele jüngster Diktaturen oder Monarchien zeigten uns, dass das Wohl des Volkes in den Händen einer Person nie zum Wohle aller gereichte. Wie kam es aber nun zu dieser positiven Entwicklung? Ein Meilenstein der politischen Aufklärung, der als Vorbild für die moderne Demokratie angesehen werden kann erschien 1762. Jean-Jacques Rousseaüs ¿Contrat Social¿- Der Gesellschaftsvertrag. Diese Kritik an der, zu seiner Zeit sich entwickelten, bürgerlichen Konkurrenzgesellschaft und seine radikale Staatstheorie der Volksherrschaft schlug ein wie eine Bombe und wurde in vielen Teilen der damaligen Welt verboten. Dieses Werk dient der vorliegenden Arbeit als Grundlage und es wird versucht zu zeigen, in wie fern Rousseau eine Volksherrschaft für notwendig hält. Hierzu wird der Argumentationsgang Rousseaus aus den ersten Kapiteln seines Gesellschaftsvertrag rekonstruiert. Zunächst wird in Kapitel 2 gezeigt wie und ob die rousseausche Vorstellung des menschlichen Naturzustandes ein Problem für menschliches Zusammenleben darstellt. Zudem soll gezeigt werden, was eine menschliche Vereinbarung, in Form des Gesellschaftsvertrages, allererst notwendig machte. Anschließend wird in Kapitel 3.1 die Entstehung der Souveränität veranschaulicht, die die Schließung des Vertrages mit sich bringt. Um zu verstehen wie dieses moralische Gesamtwesen die Geschicke eines Volkes leiten kann, wird desweiteren in Kapitel 3.2 das Wesen und die Aufgaben dieser Souveränität dargestellt. In Kapitel 4 wird dann schlussendlich die Frage diskutiert, in wie weit eine nicht personifizierte Figur, wie die des Souverän, das Wohl eines Volkes leiten kann. Hierzu wird zusätzlich auf das Problem der Willensidentität eingegangen.

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