Rousseaus Gesellschaftsvertrag - eine reliable Berufungsinstanz für Benjamin Barbers Konzept der starken Demokratie?
Autor: | Steffen Radtke |
---|---|
EAN: | 9783640791743 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 04.01.2011 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Barber Berufungsinstanz Demokratie Direktdemokratie Gesellschaftsvertrag Rousseau starke Demokratie |
15,99 €*
Versandkostenfrei
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Theoretiker direkter Demokratie kritisieren das zu Apathie führende liberal-repräsentative System und sehen reale Einflussmöglichkeit und Teilnahme an der Politik als zwei korrelierte Faktoren. Einen derartigen Ansatz verfolgt auch der amerikanische Demokratietheoretiker Benjamin Barber im Werk 'Starke Demokratie' von 1984. Ein Klassiker der Direktdemokratie, der für die ideengeschichtliche Untermauerung von Barbers Werk in Frage kommt, ist Jean-Jacques Rousseau mit seinem Werk 'Vom Gesellschaftsvertrag'. Die Leitfrage der Arbeit wird auf die Eruierung fokussiert sein, inwiefern Rousseaus Gesellschaftsvertrag eine reliable Berufungsinstanz für Benjamin Barbers Konzept der starken Demokratie sein kann. In konkretisierter Form lässt sich fragen, ob man der These von Reese-Schäfer 'Barbers Konzept einer televisionären Graswurzeldemokratie ist das Konzept eines radikal modernisierten und auch für eine Massendemokratie geeigneten Rousseau' zustimmen kann. Um diese Frage beantworten zu können, werden zunächst beide Theorien zusammenfassend dargestellt, um einen Überblick über deren essenzielle Charakteristika zu erhalten. Dies ist auch im Hinblick darauf wichtig, dass im Folgenden die Darstellung Rousseaus nicht in konsequent aufeinander folgender Weise gegeben ist, denn die Fragestellung erfordert, dass zuerst das jeweilige Konzept Barbers und dann erst die diesbezügliche Argumentation Rousseaus analysiert wird.Im sich anschließenden Kapitel zu den Gemeinsamkeiten beider Theoretiker werden deren Standpunkte zur Ablehnung einer naturrechtlichen Fundierung der Politik und die strikte Zurückweisung der Repräsentation dargestellt. Es folgen Abschnitte zur Eruierung der Gemeinsamkeiten in der Konzeption eines Gemeinwillens, der Transformation zum sittlichen Bürger sowie der Figur des Gesetzgebers. Bei den Unterschieden werden die Differenzen in Methodik und Intention, sowie die konträren Positionen zur angemessenen Staatsgröße, der Zivilreligion und zur Reichweite politischer Partizipation untersucht, wobei letzterer Punkt analytisch in die Bedeutung des Diskurses und institutionellen Aspekten sowie der politischen Rolle der Frau getrennt wird.