S3-Leitlinie Zwangsstörungen

Die erste Revision der S3-Leitlinie zur Behandlung von Zwangsstörungen bei Erwachsenen wurde wieder unter Beratung und Moderation durch die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaft (AWMF) von einem großen Gremium an wissenschaftlichen Experten und Vertretern von Fachverbänden erstellt. Die Empfehlungen der revidierten Fassung basieren auf einer Sichtung der Evidenz der verfügbaren randomisierten klinischen Studien zu Zwangsstörungen sowie der Meta-Analysen dazu, einer Synthese der Empfehlungen anderer Leitlinien sowie einem Expertenkonsens bei den Fragen, zu denen es keine Evidenz aus Studien gibt. Aufgrund der großen Datenbasis sowie der breiten klinischen Erfahrungen von Experten auf dem Gebiet können in dieser Leitlinie konkrete und fundierte Empfehlungen für die Behandlung der Zwangsstörungen gegeben werden. Änderungen der ersten Revision der Leitlinie im Vergleich zur Ursprungsversion aus dem Jahre 2013 betreffen insbesondere die weitere Stärkung des Stellenwertes der kognitiven Verhaltenstherapie mit Exposition, die nach neueren Meta-Analysen das wirksamste Therapieverfahren und daher Therapie der ersten Wahl ist. Neu ist die Empfehlung für hochfrequente Expositionsübungen, z.B. im Blockformat, die, wo die Voraussetzungen vorliegen, genutzt werden sollten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen zur Pharmakotherapie bei Therapieresistenz wesentlich überarbeitet, weil es in diesem Bereich in den vergangenen 10 Jahren viele neue Studien gab. Weitere neue Empfehlungen betreffen spezielle Behandlungsaspekte, den Umgang mit Komorbidität und die Versorgung, die in der ursprünglichen Leitlinie nicht enthalten waren.

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S3-Leitlinie Zwangsstörungen Ulrich Voderholzer

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