SGB XI - Soziale Pflegeversicherung mit eingearbeitetem PSG II, PrävG und HPG

Kernstück des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser gilt ab dem 1.1.2017. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt. Zum 1.1.2016 treten die vorbereitenden Übergangsregelungen in Kraft. Neben den Änderungen durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) sind auch die Neuregelungen des Präventionsgesetzes (PrävG) berücksichtigt. Wie bereits die Vorauflagen bietet das Werk auch zu dieser großen Pflegereform eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Gesetzestext sind alle Änderungen des SGB XI ab 1. Januar 2016 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst danach in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Praktiker, die sich in die neue Rechtslage einarbeiten und die Übergangsphase vom alten zum neuen Recht erfolgreich gestalten wollen. Die Stellungnahmen des Deutschen Caritasverbandes zu den Gesetzesänderungen bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.

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