Sachentscheidungskompetenzen des Revisionsgerichts in Strafsachen (§ 354 Abs. 1 StPO).

§ 354 Abs. 1 StPO gehört zu einer wachsenden Zahl von Normen, deren tatsächlicher Anwendungsbereich sich nur noch durch einen Blick in die Kommentarliteratur zumindest annäherungsweise erschließen läßt. Um Maßstäbe für die Einordnung und Bewertung des bislang vorliegenden Entscheidungsmaterials zu finden, stellt der Autor zunächst die Gesetzgebungsgeschichte des § 354 Abs. 1 StPO dar und erörtert abstrakt die vom derzeitigen Verfahrensrecht vorgegebene Aufgabenteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht. Vor diesem Hintergrund werden dann im rechtstatsächlichen Teil Voraussetzungen und Inhalte obergerichtlicher Sachentscheide kritisch analysiert. Im rechtsdogmatischen Teil der Arbeit werden anschließend die zur Kompetenzbegründung überwiegend herangezogenen Analogien zu § 354 Abs. 1 StPO unter verfassungs- und einfach-rechtlichen Gesichtspunkten auf ihre Tragfähigkeit hin untersucht und mangels einer ausfüllungsfähigen Lücke verworfen. Im rechtspolitischen Teil der Abhandlung erarbeitet Steinmetz deshalb unter Würdigung der bisher vorliegenden Normierungsvorschläge einen eigenen Gesetzgebungsentwurf.