Sächsisches Transparenzgesetz

Neues Transparenzgesetz für Sachsen Am 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft getreten. Es leitet einen Paradigmenwechsel für die sächsische Verwaltung hin zu Offenheit und Transparenz ein. Im Vergleich zu den Transparenz- und Informationsgesetzen des Bundes und der anderen Bundesländer geht das sächsische Gesetz eigene Wege. Umfassende Kommentierung des SächsTranspG Die einzelnen Vorschriften sind umfassend und praxisgerecht mit expliziten Hinweisen zur Entstehungsgeschichte kommentiert. Die Tatbestandsmerkmale werden ausgehend vom Zweck der Regelung erläutert und die Rechtsprechung und Praxis anderer Länder in den Kontext der sächsischen Regelungen eingeordnet. Die Nutzerinnen und Nutzer des Kommentars erhalten so eine zuverlässige Hilfe bei der Anwendung der neuen, ungewohnten und gelegentlich recht sperrigen Vorschriften. Aus der Praxis für die Praxis Die Autorinnen und Autoren haben überwiegend eine lange Praxiserfahrung und sind sämtlich ausgewiesene Kennerinnen und Kenner der Materie. Sie haben zum großen Teil auch an entscheidender Stelle am Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt und die Entstehung des Gesetzes damit hautnah miterlebt. Diese herausragende Fachkompetenz ist das Gütesiegel des Kommentars! Für Behörden, Justiz, Anwaltschaft und interssierte Personen Das Transparenzgesetz gilt für sämtliche Behörden des Freistaates Sachsen und - mit gewissen Einschränkungen - auch für alle der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Auch Kommunen werden im Gesetz angesprochen. Ansprüche auf Informationszugang und Veröffentlichung haben alle Personen unabhängig von ihrem Wohnsitz. Der Kommentar ist daher gleichermaßen unverzichtbar für Rechtsanwenderinnen und -anwender in den Behörden, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für Bürgerinnen und Bürger, die an Informationen aus der sächsischen Verwaltung interessiert sind.

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