Das Sächsische Wassergesetz hat mit der jüngsten Novellierung eine grundlegende Überarbeitung und Anpassung an die geänderten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes erfahren. Im Zuge dieser umfassenden Novellierung wurde eine Vielzahl von wesentlichen Änderungen vorgenommen. So unter anderem in den Bereichen des Hochwasserschutzes, der Wasserkraftnutzung, der Abwasserbeseitigung und der Gewässerbenutzung, aber auch im Bereich der Gewässerunterhaltung. Der Handkommentar erläutert das gesamte neue Sächsische Wassergesetz und ordnet es in den Kontext der bestehenden Regelungen ein. Somit stellt der Kommentar eine unerlässliche Quelle dar, aus welcher sich vor allem für Praktiker wertvolle Anregungen, Auslegungshilfen und Lösungsansätze für die tägliche Arbeit entnehmen lassen.

Die Herausgeber und Autoren besitzen eine ausgewiesene Expertise im Bereich des Wasserrechts, da sie neben ihrer beruflichen Tätigkeit allesamt in unterschiedlichen Funktionen im Prozess der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes eingebunden waren. Ministerialrat Dallhammer ist Referatsleiter für Grundsatzfragen und Recht im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft; er war federführend an der Novellierung des Gesetzes beteiligt. Prof. Dr. Dammert ist als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig mit Fragen des Umwelt- sowie Planungsrechts befasst. Darüber hinaus ist er Honorarprofessor an der Berufsakademie Sachsen und Herausgeber bzw. Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wasserrecht. Prof. Dr. Faßbender ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Er ist ebenfalls Herausgeber bzw. Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Thema Wasserrecht.

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Sächsisches Wassergesetz Wolf-Dieter Dallhammer, Bernd Dammert, Kurt Faßbender, Martin Oswald, Harald Jendrike, Anne-Christin

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