»Safe harbor«-Regelungen.

Im deutschen und europäischen Wirtschafts- und Unternehmensrecht ist der verstärkte Einsatz von als »safe harbor« bezeichneten Regelungen, wie beispielsweise die »business judgment rule« in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG, zu beobachten. Ihnen ist gemein, dass sie einen Bereich festlegen, in dem Normadressaten vor dem Eintritt nachteiliger Rechtsfolgen geschützt sind. Gleichwohl gilt der Regelungstyp als »dogmatisch bislang noch wenig aufbereitet« (Fleischer, ZIP 2004, 685, 692). Bisweilen werden selbst das Bestehen einer einheitlichen »safe harbor«-Theorie sowie die davon ausgehenden Privilegierungen hinterfragt. In der Arbeit werden ausgewählte Regelungen im Hinblick auf ein gemeinsames »safe harbor«-Regelungsmuster untersucht. Auf dieser Grundlage wird die Methodik des Regelungsmusters als Folge unterschiedlicher Regelungsstile in »civil« und »common law« herausgearbeitet und seine Eignung zur Rechtssetzung in schwer normierbaren Bereichen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts analysiert.

Steffen Augschill studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und legte dort im Januar 2013 sein erstes Staatsexamen ab. Während der Erstellung der Dissertation war er im Düsseldorfer Büro einer führenden internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Derzeit absolviert er sein Rechtsreferendariat in Düsseldorf und New York.