Sanierung unter Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren

Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,8, Frankfurt School of Finance & Management, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Welchen Einfluss hat die Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) mit dem Kernstück des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) auf die Sanierung unter Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren sowie deren Gebrauch? Manifestiert sich der präventive Restrukturierungsrahmen als der Mittelweg zwischen gerichtlicher und außergerichtlicher Sanierung? Die Definition unternehmerischen Scheiterns soll speziell vor dem Hintergrund der grassierenden Pandemie neu betrachtet werden. Daher wird zuerst der unternehmerische Krisenverlauf im Rahmen dieser Arbeit aufgezeigt und anschließend in die gerichtlichen Sanierungsverfahren übergeleitet. Dabei wird der rechtliche Rahmen erläutert, der gegeben sein muss, um das Regelverfahren der Insolvenz zu umgehen und eine rechtzeitige Einleitung eines Verfahrens unter Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren nach §§ 270 ff der Insolvenzordnung beanspruchen und einleiten zu können. Insbesondere wird die neu strukturierte Eigenverwaltung nach § 270 ff. InsO genauer erläutert und im Anschluss unter Berufung auf Experteninterviews genauer diskutiert werden. Die Kritik an diesen Verfahren, die im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) geschaffen wurden, gepaart mit der Vorgabe der EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments zum präventiven Restrukturierungsrahmen führten zu dem zum 01.01.2021 in Kraft getretenen SanInsFoG, dessen Kernteil, das StaRUG, als eine Antwort auf diese Vorgabe und auch situationsbedingt die Pandemie aufgefasst wird. Die wesentlichen rechtlichen und sanierungstechnischen Veränderungen werden, gekoppelt mit der COVID-bedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, erläutert. Im Anschluss soll der Einfluss nochmals kritisch hinterfragt werden, wobei punktuelle Erkenntnisse aus den Experteninterviews mit einbezogen werden sollen.