Schadensersatzansprüche von Konkurrenten zur Effektivierung der Beihilfenkontrolle?

Die Beihilfenkontrolle ist mittlerweile eines der zentralen Betätigungsfelder der Europäischen Gemeinschaft geworden. Die Mitgliedstaaten werden zunehmend in ihren Möglichkeiten der Strukturhilfe durch Gemeinschaftsrecht eingeschränkt - Recht, dem sie selbst zugestimmt haben. Dennoch läßt die Gemeinschaftstreue der Mitgliedstaaten oftmals zu wünschen übrig: Beihilfen werden zur Förderung der eigenen Industrie ohne Genehmigung der Kommission gewährt, Rückforderungsanordnungen der Kommission nicht umgesetzt. Stellen Schadensersatzansprüche von Konkurrenten gegen Staat und Beihilfeempfänger ein Mittel dar, die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Verfahrens nach Art. 88 EGV zu zwingen? Die Kölner Juristin Natascha Sasserath stellt die Rechtsprechung zur gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung gebündelt dar und überträgt sie auf das Beihilferecht. Am Beispiel des Beihilferechts weist sie nach, daß die Rechtsprechung des EuGH noch in zahlreichen Punkten konkretisierungsbedürftig ist. Für die Verbesserung der Beihilfenkontrolle zieht sie eine skeptische Bilanz: Rechtlich möglich, aber wegen des oftmals schwierigen Schadensnachweises praktisch kaum durchsetzbar. Wesentlich wirksamer erscheinen ihr Unterlassungsklagen wegen unlauteren Wettbewerbs, die sich direkt gegen den Beihilfeempfänger richten. Der Eintritt weiterer Schäden kann ohne Mitwirkung des Staates verhindert werden. Ein Muß für Beihilfenrechtler, das generell beim Staatshaftungsrecht neue Sichtweisen erschließt.